Stiftungen in der Trägerschaft des Vereins
Satzungsgemäß kann „Kunst und Krefeld e.V.“ der Rechtsträger für unselbständige Stiftungen von Künstlern oder ihren Erben werden, wenn diese in ihrer Gemeinnützigkeit und Zielsetzung mit dem Träger übereinstimmen. Jede Stiftung erhält eine ihren besonderen Anliegen entsprechende Satzung, die in der Regel einen Vorstand und ein Kuratorium vorsieht und so formuliert ist, dass diese beiden Organe der Stiftung auf künftige Entwicklungen sinnvoll reagieren können. Die Stifter übertragen dem Verein Werkgruppen oder ganze Nachlässe, die aber separat als Stiftungsvermögen verwaltet werden.
Hans-Joachim-Albrecht-Stiftung
Am 5. März 2009 kam als zweite die „Hans-Joachim-Albrecht-Stiftung“ hinzu, deren Gründung eine kleine Präsentation von „Arbeitsproben“ des Bildhauers und Zeichners Albrecht im Juni 2008 vorangegangen war. Fürs erste wurde dem Verein eine größere Skulpturengruppe übertragen; weitere Regelungen für den Nachlassfall wurden getroffen.
Hellmut-Seegers-Stiftung
Am 29. November 2005 ist als erste die „Hellmut-Seegers-Stiftung“ gegründet worden, in die aus dem Nachlass des Künstlers alle malerischen und grafischen Werke von seiner Ehefrau Ingeborg Seegers eingebracht worden sind. Die Aufarbeitung dieses Materials besorgt seither der Kunsthistoriker Günter Schwabe, und als ein frühes Ergebnis seiner Arbeit liegt der anlässlich der Ausstellung von Hellmut Seegers Ende 2006 erschienene Katalog vor.
Am 26. November 2014 kam als vierte die „Axel Vater Stiftung“ hinzu. Das umfangreiche Lebenswerk von Axel Vater, das vor allem Zeichnungen und Collagen, aber auch plastische Arbeiten und Druckgrafik umfasst, wird von Frau Dr. Beatrix Vater-Dobberstein aufgearbeitet, betreut und in Ausstellungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Axel Vater Stiftung